IMMER AUF DEN PUNKT


 

 

 
                         

 

 

 

 

 

 

VERBANDSZWECK


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Verband der Fertigwarenimporteure e. V. - VFI -, gegründet 1964, ist der fachliche Zusammenschluss von überwiegend in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmen, die entweder Halbfertig- und/oder Fertigerzeugnisse des gewerblichen Sektors importieren oder als Dienstleister solchen Importeuren verbunden sind. Vorstand und Geschäftsleitung obliegen die Wahrnehmung der Interessen dieser Mitglieder.

 

 

 
             

 

 

 

 

 

 

ARBEITSSCHWERPUNKTE


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Erledigung der Aufgabenfelder Information und Beratung in Verbandsfragen spiegelt sich wider in einem tagesaktuellen Rundschreibendienst, in einem dazu korrespondierenden Kurzberichtssystem im Internet, in individuellen mündlichen und schriftlichen Beratungen der Mitgliedsfirmen sowie in Gesamt-, Gruppen- und Einzelinteressenvertretungen bei Ministerien, Behörden, Institutionen, Gerichten und sonstigen Einrichtungen. Im Bereich Politik und Lobbyismus beschäftigt sich der VFI mit europäischer und weltweiter Handelspolitik, mit Wirtschaftspolitik, mit Gesundheitspolitik, Verbraucherschutz, Entwicklungspolitik und vielen anderen den Handel mit Fertigerzeugnissen reglementierend begleitenden Politikbereichen.

Die Bearbeitung von Grundsatzfragen erfolgt auf Anfrage sowohl seiner Mitgliedsfirmen wie auch der Organe der Bundesrepublik Deutschland und der der Europäischen Gemeinschaften. Zum Beispiel bei Themen wie der Vertrauensschutzregelung für Importeure, der Zukunft der europäischen China-Handelspolitik, der Weiterentwicklung eines praxisgerechten Zollpräferenzsystems für Entwicklungsländer, der Notwendigkeit bestimmter Antidumpingverfahren, der Fortschreibung des Gemeinsamen Zolltarifes, die Umsetzung der Chemikalienpolitik auf Fertigwaren oder der Lösungssuche für Fragen rund um die Verlässlichkeit in die Ergebnisse von Prüfinstituten, um nur einige aufzuzählen. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen ergibt sich auch häufig aus dem Dialog mit Ministerien und Einrichtungen Deutschlands, EU-Organisationen und in Kooperation mit den Botschaften von für VFI-Firmen wichtigen Einkaufsländern.

VFI trägt die beiden Initiativen “sozial-fair“ – “social-fair“ zur Einhaltung sozialer Arbeitsbedingungen in Einkaufsländern und „eusa“, ein Dienstleistungsangebot zur Befolgung von EU-Embargo-Geboten.

 

 

 
                         
           

MITGLIEDER


           
     

Den VFI tragen zurzeit 260 Mitglieder. Es sind Firmen des klassischen Einfuhrhandels, Unternehmen der importierenden Industrie und des direkt einführenden Einzelhandels, ihnen verbundene Dienstleistungsfirmen sowie ein Unternehmensverband.

     
                         

 

 

 

 

 

 

GESCHÄFTSFELDER - MITGLIEDSFIRMEN


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mitgliedsunternehmen sind maßgeblich aktiv oder als Dienstleister beteiligt an den EU-Einfuhren - mit Schwerpunkt nach Deutschland - von Textilien und Bekleidung, Schuhen, Täschnerartikeln, Lederbekleidung, Flecht- und Korbwaren, Glas, Porzellan und Keramik, Spielzeug, Haushaltswaren, Heimtextilien, Pinseln und Bürsten, Werkzeugen, elektrischen und elektronischen Geräten, Unterhaltungselektronik, Heimwerkerbedarf, Geschenkartikeln und zahlreichen weiteren Produktkategorien des täglichen Bedarfes. Statistische Angaben über den Anteil der VFI-Firmen am Gesamtimport liegen nicht vor. Der Wert des Einfuhrvolumens der VFI-Firmen pro Jahr wird auf mehr als 10 Milliarden Euro geschätzt.

 

 

 
             

 

 

 

 

 

 

LEITUNG


 

 

 

 

 

 
      Vorsitz - Uwe Schröder      
      Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Andreas Metzner      
      Büromanagement - Heike Gruhl      

 

 

 

Beratung - Raven Karalus

 

 

 
             
     

 

 

 

MOTTO 


 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

"VFI-Immer auf den Punkt"

Vertrauensvoll - Fachkompetent - Informativ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der VFI versteht seine Verbandsarbeit vornehmlich als umfassende Dienstleistung für seine Mitglieder. Sie bewegt sich im Rahmen von Satzung, Vorstandsentscheidungen, Mitgliederversammlungsbeschlüssen und Initiativen der Geschäftsleitung und ist eingebunden in Gesetz und Ordnung und ausgerichtet auf das Interesse am Gemeinwohl.