2012/018/04. Verordnung über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak geändert

 

 
 

 

Mit Durchführungsverordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (zuletzt VFI-RS 2011/025/05 b) geändert worden. Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 2. Juni 2011 beschlossen, zwei natürliche Personen aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Ferner hat der Sanktionsausschuss am 6. Dezember 2011 beschlossen, eine natürliche Person aus dieser Liste zu streichen. Anhang V der Verordnung enthält die Liste der zuständigen Behörden, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Verordnung zugewiesen worden sind. Diese Liste sollte auf der Grundlage der von Griechenland und Ungarn übermittelten Informationen aktualisiert werden. Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird gemäß Anhang I  und Anhang V gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert werden. Die Durchführungsverordnung kann angefordert werden. (HG)

 

 
 

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