2010/125/05. Rücknahme der Präferenz-Sonderregelung gegenüber Sri Lanka ab 15. August 2010 

 

 
 

 

Nach der Verordnung über das Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 (VFI-RS 2008/287/03) wurde die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung für alle Waren mit Ursprung in Sri Lanka (mit Form A Null-Zollsatz) zurückgenommen (VFI-RS 2010/033/03). Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verabschiedung (15. Februar 2010) also am 15. August 2010 in Kraft. Sie gilt für alle Verzollungen ab diesem Tag. Bei Vorlage von UZ nach Form A gilt dann nur noch die generelle Zollermäßigung von 2 % für Textilwaren und von 3,5 % für sonstige gewerbliche Erzeugnisse. Verordnung bitte anfordern. (RK)

 

 
 

Der vollständige Rundschreibentext sowie die darin angebotenen Unterlagen stehen ausschließlich VFI-Mitgliedern zur Verfügung.