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INITIATIVE ZUR EINHALTUNG VON SOZIALSTANDARDS IN PRODUKTIONSLÄNDERN |
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DIE AN DER INITIATIVE „SOZIAL FAIR“ TEILNEHMENDEN UNTERNEHMEN VERPFLICHTEN WELTWEIT IHRE GESCHÄFTSPARTNER – HERSTELLER, LIEFERANTEN, AGENTEN UND DIENSTLEISTER – DIE EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN VON „SOZIAL FAIR“ ZU BESTÄTIGEN, UM EIN SOZIALES, MENSCHENWÜRDIGES UMFELD BEI DEN ARBEITSBEDINGUNGEN IN DEREN EIGENEN EBENSO WIE IN VORGELAGERTEN BETRIEBSSTÄTTEN SICHERZUSTELLEN!
TEILNEHMENDE UNTERNEHMEN UND DEREN GESCHÄFTSPARTNER SIND BEREIT, DIE UMSETZUNG DIESER VERPFLICHTUNGEN VON VOM VFI BEAUFTRAGTEN KONTROLLFIRMEN ÜBERPRÜFEN ZU LASSEN!
Der VFI-Sozialstandard
„sozial fair“
umfaßt sechs wesentliche Punkte und ist nicht abdingbar:
I.
Kinderarbeit darf nur im Rahmen nationaler Regeln erlaubt sein
II.
Zwangsarbeit ist verboten
III.
Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld sind sicherzustellen
IV.
Vereinigungsfreiheit sollte eingeräumt sein
V.
Wochenarbeitszeit und Überstunden sowie die dafür zu zahlenden Entgelte richten sich nach staatlichen oder tariflichen Vorgaben
VI.
Inhaber und Geschäftsleitungen bestätigen und dokumentieren Einhaltung der vorstehenden Standards in ihren eigenen Unternehmen und bei ihren Sublieferanten und legen entsprechende Dokumentationen den authorisierten VFI-Prüfern generell ebenso vor wie individuell und kontraktbezogen dem einzelnen teilnehmenden Unternehmen. |
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