INITIATIVE ZUR EINHALTUNG VON SOZIALSTANDARDS IN PRODUKTIONSLÄNDERN


   
   

   
   

DIE AN DER INITIATIVE „SOZIAL FAIR“ TEILNEHMENDEN UNTERNEHMEN

VERPFLICHTEN WELTWEIT IHRE GESCHÄFTSPARTNER

– HERSTELLER, LIEFERANTEN, AGENTEN UND DIENSTLEISTER –

DIE EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN VON „SOZIAL FAIR“ ZU BESTÄTIGEN, UM EIN SOZIALES, MENSCHENWÜRDIGES UMFELD

BEI DEN ARBEITSBEDINGUNGEN IN DEREN EIGENEN EBENSO WIE IN VORGELAGERTEN BETRIEBSSTÄTTEN SICHERZUSTELLEN!

 

TEILNEHMENDE UNTERNEHMEN UND DEREN GESCHÄFTSPARTNER  

SIND BEREIT, DIE UMSETZUNG DIESER VERPFLICHTUNGEN

VON VOM VFI BEAUFTRAGTEN KONTROLLFIRMEN

ÜBERPRÜFEN ZU LASSEN!

 

 

Der VFI-Sozialstandard

 

„sozial fair“

 

umfaßt sechs wesentliche Punkte und ist nicht abdingbar:

 

 

 

I.

 

Kinderarbeit darf nur im Rahmen nationaler

Regeln erlaubt sein

 

II.

 

Zwangsarbeit ist verboten

 

III.

 

Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld sind sicherzustellen

 

IV.

 

Vereinigungsfreiheit sollte eingeräumt sein

 

V.

 

Wochenarbeitszeit und Überstunden sowie die

dafür zu zahlenden Entgelte richten sich nach staatlichen

oder tariflichen Vorgaben

 

VI.

 

Inhaber und Geschäftsleitungen bestätigen und dokumentieren Einhaltung der vorstehenden Standards in ihren eigenen Unternehmen und bei ihren Sublieferanten und legen entsprechende Dokumentationen den authorisierten VFI-Prüfern generell ebenso vor wie individuell und kontraktbezogen dem einzelnen teilnehmenden Unternehmen.